Jurafuchs

§ 2085

BGB
Teilweise Unwirksamkeit
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-04
Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde.