Jurafuchs

§ 226

BGB
Schikaneverbot
Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
Stand 2026-05-04
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

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2 interaktive Fälle zu § 226 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.