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Jurafuchs

§ 2195

BGB
Verhältnis von Auflage und Zuwendung
Stand 2026-04-13
Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.

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