Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
§ 2141
BGBUnterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
Einsetzung eines Nacherben
Stand 2026-05-04