Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.
§ 28
BGBBeschlussfassung des Vorstands
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-04