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Jurafuchs

§ 28

BGB
Beschlussfassung des Vorstands
Stand 2026-04-13
Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.

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