Jurafuchs

§ 389

BGB
Wirkung der Aufrechnung
Aufrechnung
Stand 2026-05-04
Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
Prüfungsschema: Aufrechnung (§ 389 BGB)
  1. Aufrechnungslage (§§ 387, 390 BGB)
    1. Gegenseitige Forderungen
    2. Gleichartigkeit Haupt- und Gegenforderung
    3. Durchsetzbarkeit der Gegenforderung
    4. Erfüllbarkeit der Hauptforderung
  2. Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB)
  3. Kein Ausschluss (§§ 392-394 BGB)
    1. Vertraglicher Ausschluss
    2. Gesetzlicher Ausschluss
      1. Beschlagnahme der Hauptforderung (§ 392 BGB)
      2. Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 393 BGB)
      3. Unpfändbare Hauptforderung (§ 394 BGB)
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Prüfungsschema: Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung teilweise erfolgreich
  1. Gesamtergebnis
  2. Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage
  3. Ausführungen zur Begründetheit der Klage
    1. Ausführungen zur Begründetheit der Klage aus einer Anspruchsgrundlage
    2. Ausführungen zur teilweisen Begründetheit der Gegenforderung aus einer Anspruchsgrundlage
    3. Ausführungen zur weiteren Unbegründetheit der Gegenforderung aus allen Anspruchsgrundlagen
    4. Ausführungen zu den Nebenforderungen (z.B. Zinsen) des Klägers
    5. Prozessuale Nebenentscheidungen
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Prüfungsschema: Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung
  1. Einleitungssatz
  2. Unstreitiges zur Klageforderung
  3. Streitiges Klägervorbringen zu Nebenforderungen
  4. ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
  5. Anträge (eingerückt)
  6. Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen
  7. Überleitung Aufrechnung
  8. Unstreitiges zur Gegenforderung
  9. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
  10. Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
  11. Große Prozessgeschichte
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Prüfungsschema: Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung
  1. Gesamtergebnis
  2. Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage
  3. Ausführungen zur Begründetheit der Klage aus einer Anspruchsgrundlage
  4. Ausführungen zur Hilfsaufrechnung
    1. ggf. Auslegung der Erklärung des Beklagten
    2. Zulässigkeit der Hilfsaufrechnung
    3. Ausführungen zur Begründetheit der hilfsweise geltend gemachten Gegenforderung aus einer Anspruchsgrundlage
  5. Prozessuale Nebenentscheidungen
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