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Jurafuchs

§ 2018

BGB
Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Stand 2026-04-13
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.

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