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Jurafuchs

§ 1059e

BGB
Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs
Stand 2026-04-13
Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.

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