Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Diese Norm in Jurafuchs üben
Unsere Redaktion hat passende Jurafuchs-Fälle und Lektionen herausgesucht — jeden Fall in ~10 Minuten durchgespielt.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).