Jurafuchs

§ 2353

BGB
Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
Erbschein
Stand 2026-05-04
Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

3 interaktive Fälle zu § 2353 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.