Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.
§ 2257
BGBWiderruf des Widerrufs
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
Stand 2026-05-04