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Jurafuchs

§ 2091

BGB
Unbestimmte Bruchteile
Stand 2026-04-13
Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt.

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