Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
§ 2011
BGBKeine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
Stand 2026-05-04