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Jurafuchs

§ 2011

BGB
Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
Stand 2026-04-13
Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.

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