Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Der verstorbene Ehegatte wird nach den allgemeinen Vorschriften beerbt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__1482.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).