Jurafuchs

§ 120

BGB
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Willenserklärung
Stand 2026-05-04
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
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