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Jurafuchs

§ 120

BGB
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Stand 2026-04-13
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

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