Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
3 interaktive Fälle zu § 1693 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.