(1) Bei der Sicherungshypothek ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen.
(2) Die Vorschriften der §§ 1138, 1139, 1141, 1156 finden keine Anwendung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__1185.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).