Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__2083.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).