Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
§ 2083
BGBAnfechtbarkeitseinrede
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-04