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Jurafuchs

§ 889

BGB
Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
Stand 2026-04-13
Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt.

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