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Jurafuchs

§ 2026

BGB
Keine Berufung auf Ersitzung
Stand 2026-04-13
Der Erbschaftsbesitzer kann sich dem Erben gegenüber, solange nicht der Erbschaftsanspruch verjährt ist, nicht auf die Ersitzung einer Sache berufen, die er als zur Erbschaft gehörend im Besitz hat.

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