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Jurafuchs

§ 1686

BGB
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Stand 2026-04-13
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

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