Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
§ 1686
BGBAuskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Elterliche Sorge
Stand 2026-05-04