Jurafuchs

§ 612a

BGB
Maßregelungsverbot
Dienstvertrag
Stand 2026-05-04
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
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