Jurafuchs

§ 262

BGB
Wahlschuld; Wahlrecht
Verpflichtung zur Leistung
Stand 2026-05-04
Werden mehrere Leistungen in der Weise geschuldet, dass nur die eine oder die andere zu bewirken ist, so steht das Wahlrecht im Zweifel dem Schuldner zu.

Meine Notizen

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