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Jurafuchs

§ 1058

BGB
Besteller als Eigentümer
Stand 2026-04-13
Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zugunsten des Nießbrauchers der Besteller als Eigentümer, es sei denn, dass der Nießbraucher weiß, dass der Besteller nicht Eigentümer ist.

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