Jurafuchs

§ 1923

BGB
Erbfähigkeit
Erbfolge
Stand 2026-05-04
(1)
Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2)
Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.