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Jurafuchs

§ 1062

BGB
Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
Stand 2026-04-13
Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.

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