Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 2274

BGB
Persönlicher Abschluss
Stand 2026-04-13
Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen.

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