Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 853 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.