Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__21.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).