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Jurafuchs

§ 1934

BGB
Erbrecht des verwandten Ehegatten
Stand 2026-04-13
Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.

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