Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 599

BGB
Haftung des Verleihers
Stand 2026-04-13
Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

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