Hat sich der Besitzer durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat den Besitz verschafft, so haftet er dem Eigentümer nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen.
Prüfungsschema: EBV - Schadensersatz gegen deliktischen Besitzer (§§ 992, 823 I BGB)
- Bestehen einer Vindikationslage
- Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch vorsätzliche Straftat oder verbotene Eigenmacht
- Vorsätzliche Straftat
- (Schuldhafte) verbotene Eigenmacht
- Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB
- Eigentumsverletzung
- Verletzungshandlung des Anspruchsgegners
- Haftungsbegründende Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Kausaler Schaden
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