Jurafuchs

§ 992

BGB
Haftung des deliktischen Besitzers
Ansprüche aus dem Eigentum
Stand 2026-05-04
Hat sich der Besitzer durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat den Besitz verschafft, so haftet er dem Eigentümer nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen.
Prüfungsschema: EBV - Schadensersatz gegen deliktischen Besitzer (§§ 992, 823 I BGB)
  1. Bestehen einer Vindikationslage
  2. Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch vorsätzliche Straftat oder verbotene Eigenmacht
    1. Vorsätzliche Straftat
    2. (Schuldhafte) verbotene Eigenmacht
  3. Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB
    1. Eigentumsverletzung
    2. Verletzungshandlung des Anspruchsgegners
    3. Haftungsbegründende Kausalität
    4. Rechtswidrigkeit
    5. Verschulden
    6. Kausaler Schaden
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben