Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 107 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.