Jurafuchs

§ 361

BGB
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Stand 2026-05-04
(1)
Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs.
(2)
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(3)
Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

4 interaktive Fälle zu § 361 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.