Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
3 interaktive Fälle zu § 186 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.