Jurafuchs

§ 943

BGB
Ersitzung bei Rechtsnachfolge
Ersitzung
Stand 2026-05-04
Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.
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