Jurafuchs

§ 1306

BGB
Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Eheverbote
Stand 2026-05-04
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.