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Jurafuchs

§ 1615m

BGB
Beerdigungskosten für die Mutter
Stand 2026-04-13
Stirbt die Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung, so hat der Vater die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben der Mutter zu erlangen ist.

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