Jurafuchs

§ 2084

BGB
Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-04
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.