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Jurafuchs

§ 531

BGB
Widerrufserklärung
Stand 2026-04-13
(1) Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten. (2) Ist die Schenkung widerrufen, so kann die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.

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