Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 866 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.