Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.
§ 590a
BGBVertragswidriger Gebrauch
Landpachtvertrag
Stand 2026-05-04