Jurafuchs

§ 815

BGB
Nichteintritt des Erfolgs
Ungerechtfertigte Bereicherung
Stand 2026-05-04
Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Erfolgs von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst hat oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolgs wider Treu und Glauben verhindert hat.
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

3 interaktive Fälle zu § 815 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.