Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Prüfungsschema: Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)
- Tatbestand
- Verursachung eines Schadens
- Sittenwidrigkeit
- Vorsatz
- Rechtsfolge: Ersatz des Schadens
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