Jurafuchs

§ 826

BGB
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Unerlaubte Handlungen
Stand 2026-05-04
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Prüfungsschema: Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)
  1. Tatbestand
    1. Verursachung eines Schadens
    2. Sittenwidrigkeit
    3. Vorsatz
  2. Rechtsfolge: Ersatz des Schadens
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben