Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 614 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.