Jurafuchs

§ 985

BGB
Herausgabeanspruch
Ansprüche aus dem Eigentum
Stand 2026-05-04
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Prüfungsschema: Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)
  1. Eigentum des Anspruchsstellers
  2. Besitz des Anspruchsgegners
  3. Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners (§ 986 BGB)
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Prüfungsschema: EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)
  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
  2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
  3. Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
  4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
  5. Schaden des Eigentümers
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