Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 985

BGB
Herausgabeanspruch
Stand 2026-04-13
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Diese Norm in Jurafuchs üben

Unsere Redaktion hat passende Jurafuchs-Fälle und Lektionen herausgesucht — jeden Fall in ~10 Minuten durchgespielt.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__985.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).