Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Prüfungsschema: Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)
- Eigentum des Anspruchsstellers
- Besitz des Anspruchsgegners
- Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners (§ 986 BGB)
Prüfungsschema: EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)
- Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
- Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
- Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
- Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
- Schaden des Eigentümers
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