Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 556f

BGB
Ausnahmen
Stand 2026-04-13
§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. (+++ § 556f: Zur Anwendung vgl. §§ 557a, 557b +++) (+++ § 556f: Zur Nichtanwendung vgl. Art. 229 § 35 BGBEG +++)

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Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__556f.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).