Jurafuchs

§ 165

BGB
Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
Vertretung und Vollmacht
Stand 2026-05-04
Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.