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Jurafuchs

§ 825

BGB
Bestimmung zu sexuellen Handlungen
Stand 2026-04-13
Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

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