Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.
§ 327g
BGBRechtsmangel
Verbraucherverträge über digitale Produkte
Stand 2026-05-04